WICHTIG:
Diese AGB gilt erst mit der konkreten schriftlichen Beauftragung(E-Mail/Fax/Post) zur Buchung bzw. Vermittlung unserer Leistungen,nach Angebotserstellung.
I.  
Allgemeiner Geltungsbereich
1. Wir weisen Sie darauf hin, dass die deutsche Webseitenvertretung nur als Reise- vermittler tätig ist. Es gelten die Reisebestimmungen und Geschäftsbedingungen der Partner und Leistungsträger vor Ort in Südafrika (in folgenden Fremdleister genannt).
Die Partner-AGB's finden Sie
hier.
2. Die Reisevermittlung erfolgt für die südafrikanische BAPATO CC, mit Sitz in Kapstadt (im folgenden BAPATO CC genannt) und wird zwischen den Vertragsparteien BAPATO CC und dem anfragenden Kunden (im folgenden Reisender genannt) vermittelt.
3. Diese AGB in deutscher Fassung gilt nur für den deutschsprachigen Raum in Europa und für in Europa gebuchte und bezahlte Reisen.
4. Mit Ihrer schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Buchungsanmeldung, die auch per E-Mail, Post, Fax oder online per Buchungsformular vorgenommen werden kann, erteilen Sie BAPATO CC - Kapstadt einen Auftrag zu einer verbindlichen Abgabe über eine zusammengestellte Reise mit Fremdleister wie beispielsweise Fährtransporte, Hotels und Herbergen, Tour Operator, Busgesellschaft, Fluggesellschaft oder Autovermieter etc..
5. Die Bearbeitung Ihres Auftrags erfolgt innerhalb von 5 Arbeitstagen von Montag bis Freitag zwischen 10 und 18.30h Uhr. Außerhalb dieser Zeiten kann es vorkommen, dass Ihre Online-Buchung nicht sofort bearbeitet werden kann.
II.  
Buchung der Reise, Datenschutz
1. Die Buchung der Reise wird für die BAPATO CC erst verbindlich, wenn diese dem Reisenden schriftlich oder elektronische von BAPATO CC bestätigt worden ist. Eine durch ein Computerreservierungssystem im Reisebüro, im Internet oder per E-Mail erstellte Vormerkungs-, Anmeldungs- oder Optionsbestätigung ersetzt die Reservierungsbestätigung durch BAPATO CC nicht. An seine Anmeldung ist der Reisende bis zur Annahme durch BAPATO CC, jedoch längstens 14 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit aller bestellten Leistungen zu überprüfen).
2. Soweit Sie ein Angebot nicht nur für Ihre eigene Person, sondern auch für andere Reisende annehmen und diese mit BAPATO CC und seinen Fremdleister zustande kommt, sind Sie für die Verpflichtungen dieser dritten Personen wie für eigene Verpflichtungen verantwortlich. Diese zusätzliche, eigenständige Verpflichtung erfolgt, wenn Sie diese durch eine zusätzliche, ausdrückliche und gesonderte Erklärung im Rahmen des Buchungsvorganges anerkennen.
3. Gilt nur bei organisierten Gruppenreisen: Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Dazu dient auch eine Liste der Teilnehmer einer Reise, alphabetisch sortiert nach Namen, Vornamen und, sofern bekannt, Wohnort, die jeder Mitreisende vor Reiseantritt erhält. Falls die Aufnahme in diese Liste nicht gewünscht wird, kann dies BAPATO CC gegenüber gesondert erklärt werden. Auf ein Widerspruchsrecht des Reisenden wird hier ausdrücklich hingewiesen.
III.  
Inhalt des Reisevermittlungsvertrages (RVV)
1. Der Inhalt des RVV ergibt sich aus der Buchung des Reisenden und der Bestätigung von BAPATO CC. Einbezogen in den RVV sind diese Reisebedingungen sowie die Leistungsbeschreibungen und sonstigen Erläuterungen zu den einzelnen Reisebausteinen im Reisekatalog oder Internetveröffentlichungen, soweit nicht in Buchung und Bestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den durch BAPATO CC beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit BAPATO CC. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Angebotes, einschließlich der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
3. Die vertragliche Pflicht der deutschen BAPATO ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistung.
IV.  
Zahlung des Reisepreises vor Reiseantritt, Anzahlung
1. Der Reisepreis wird in Südafrikanischen Rand kalkuliert und tagesaktuell in den Euro konvertiert. Nach abgeschlossenem Buchungsvorgang wird der Gesamtpreis mindestens aber eine 50 % Anzahlung auf den Gesamtpreis fällig. Diese erfolgt per Lastschrifteinzugsverfahren oder wird vom Reisenden direkt auf ein von BAPATO CC benanntes Konto eingezahlt.
2. Nach Abfrage aller Fremdleistungsträger und der anschließenden Buchung durch BAPATO CC im Namen des Reisenden, erfolgt die schriftliche oder elektronische Reservierungsbestätigung der Reise (via E-Mail oder Fax). Hiernach wird der volle Restbetrag fällig, spätestens jedoch 8 Wochen vor Reisebeginn.
3. Auf Grund der schwankenden Wechselkurse zwischen dem RAND und EURO, muss die Restsumme vor Zahlung durch die BAPATO CC neu ermittelt werden! Dies trifft nicht zu wenn die Restsumme innerhalb von sieben Tagen nach der Anzahlung bezahlt wird.
4. Die Reiseunterlagen werden erst bei vollständiger Bezahlung des Gesamtpreises zugesendet. Ist der restliche Betrag bei Fälligkeit nicht erfüllt, besteht für den Reisenden ohne vollständige Zahlung kein Anspruch auf Erbringung der Vermittlungsleistung bzw. Reiseleistung durch BAPATO CC. Der Betrag gilt als bezahlt nach Eingang bei BAPATO CC.
5. Sie sind verpflichtet den Reisepreis so zu zahlen, dass der Zahlungseingang bzw. die Wertstellung mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn BAPATO CC liegt, andernfalls wird die Reise kostenpflichtig storniert.
6. BAPATO CC ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevermittlungsvertrages vom Reisenden zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vorher dem Reisenden schriftlich angedroht worden ist. Es gelten hierfür die Sätze aus Punkt VIII dieser AGB.
7. Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.
V.  
Erhalt, Bestätigung und Prüfung des Reiseangebots
1. Nach Eingang des Reisepreises auf eines der angegeben Geschäftskonten erhalten Sie von BAPATO CC die Reiseunterlagen und Infos umgehend zugestellt.
2. Bei kurzfristigen Buchungen kann eine Hinterlegung am Flughafen bzw. in der Ersten Unterkunft veranlasst werden oder ein für den Reisenden Kostenpflichtiger Kurierdienst beauftragt werden. Beides erfolgt nur auf Verlangen des Reisenden.
3. Bei kurzfristigen Buchungen ("last minute" innerhalb 14 Tage) ist ein schriftliches Mahnverfahren wie unter Ziffer IV. Satz 5. beschrieben nicht anwendbar. Die sofortige Bezahlung nach Buchung wird empfohlen.
4. Werden die Reiseunterlagen von BAPATO CC an Sie versandt, tragen Sie die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder der Übergabe an einen Boten. Dies gilt unabhängig davon, wer die Kosten für die Versendung trägt.
5. In jedem Fall ist BAPATO CC nicht verpflichtet, abhanden gekommene oder verloren gegangene Reiseunterlagen kostenlos zu ersetzen, dies betrifft ebenso abhanden gekommene Informationen über Flugzeitenänderungen oder sonstige Änderungen im Rahmen Ihres Reiseablaufes.
6. Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Reservierungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und BAPATO CC ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen, der nach Ablauf einer Frist von zwei Tagen nach Zugang der elektronischen Reservierungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden.
7. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
VI.  
Rückbestätigung von Rückflügen (gilt nur bei Flugleistungsvermittlungen!)
1. Die Gestaltung des Flugplanes und dessen Einhaltung liegen im Wesentlichen im Einflussbereich der Fluggesellschaften und der staatlichen Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und des Fluggerätes sind teilweise nicht vermeidbar.
2. Reisende, die eine individuelle Reise oder eine zusätzliche Verlängerung gebucht haben, sind daher verpflichtet, sich vor dem Rückflug direkt bei der Fluggesellschaft am Abflughafen über den genauen Zeitpunkt bzw. Änderungen des Rückfluges zu informieren.
3. Im Übrigen wird hierzu auf die diesbezüglichen ausdrücklichen Hinweise in den Reiseunterlagen verwiesen. Eventuelle Ansprüche des Reiseteilnehmers auf Grund unzumutbarer Leistungsänderungen bleiben unberührt.
4. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggeräten oder Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5. Bei Stornierungen gelten die Regelungen & Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
6. Die BAPATO CC übernimmt keine Ersatzleistungen, Gebühren und haftet auch nicht für stornierte Buchungen und Flüge.
VII.  
Preisänderungen
1. Die Reisepreise im Internet wurden im Januar 2011 kalkuliert. BAPATO CC ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für BAPATO CC und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von BAPATO CC nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungskosten (insbesondere wegen Ölpreisverteuerungen); Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- und Flughafengebühren. Die Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt.
2. BAPATO CC hat dem Reisenden eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens bis zum 21. Tag vor Reisebeginn, mitzuteilen.
3. Gilt nur bei Gruppenreisen: Soweit einschlägige Kostenerhöhungen die Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden solche zunächst auf die einzelnen Reiseteilnehmer aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Reisenden günstiger ist, wird entweder die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. Bei einer Teilnahme unter fünf Reisenden kann diese Reise auch abgesagt werden.
4. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der in Absatz 1 genannten Preisbestandteile des ausgeschriebenen Katalogpreises seit Abschluss des Reisevermittlungsvertrages und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise entspricht. Der Erhöhungsbetrag wird zum vereinbarten Reisepreis addiert. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 10%, so ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot von BAPATO CC verlangen, sofern BAPATO CC in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Rücktritt
oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich und schriftlich gegenüber BAPATO CC oder dem buchenden Reisebüro erklärt werden.
VIII.  
Rücktritt des Reisenden, Wechsel in der Person des Reisenden
1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung von der Reise zurücktreten (Stornierung). Ein Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts kann die BAPATO CC bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen gegenüber den Fremdleistern einfordern.
2. Bis zu 30 Tage vor Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. BAPATO CC kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
3. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person des Reisenden entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reisende als Gesamtschuldner.
4. Dieser Aufwendungs- und Ersatzanspruch kann sich bis auf den vollen Reisepreis belaufen. BAPATO CC ist nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an sie weitergegebenen Rücktritts- und Stornokostenaufwendungen zu prüfen. BAPATO CC steht grundsätzlich neben den Stornogebühren der Fremdleister eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 100,- pro stornierte Person zu.
5. Wird eine gebuchte Reise durch den Reisenden storniert fallen folgende Stornogebühren zu lasten des Reisenden an:
bis zu |
60 Tagen vor Reisebeginn |
25% des gesamten Tourpreises |
vom   |
59. bis zum 31. Tag vor Reisebeginn   |
40% des gesamten Tourpreises |
vom |
30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn |
60% des gesamten Tourpreises |
vom |
20. bis zum 11. Tag vor Reisebeginn |
80% des gesamten Tourpreises |
bei |
Stornierung ab 10. Tag vor Reisebeginn
(gilt auch bei Reise-Nicht-Antritt) |
100% des gesamten Tourpreises |
6. Soweit Reiseteilnehmer die im Reiseprogramm enthaltenen Dienstleistungen ganz oder teilweise aus Eigenverschulden nicht in Anspruch nehmen, ergeben sich daraus keine Vergütungsansprüche, Umbuchungen sind nicht möglich.
7. Bei der Stornierung oder Veränderung bereits gebuchter Flüge kommen die Kosten und Gebühren der jeweiligen Fluggesellschaft zum Ansatz, welcher der Reisende allein zu tragen hat. Auf deren Höhe und Zahlungsmodalitäten hat BAPATO CC keinen Einfluss.
8. Für die Nichtteilnahme durch verspätetes Erscheinen des Reisenden zu Terminen bzw. Abfahrtszeiten werden nicht ersetzt und sind auf Kosten den Reisenden zu ersetzten.
9. Wir empfehlen daher den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung.
IX.  
Rücktritt, Änderungen und Kündigung des RVV aus besonderen Umstände
1. BAPATO CC kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und auch während der Reise jederzeit den RVV kündigen. Reiseleiter, örtliche Vertreter und Partner von BAPATO CC sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt.
2. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reisende den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reisende durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann.
3. Im Falle dieser Kündigung behält BAPATO CC grundsätzlich den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden einschließlich der BAPATO CC von den Leistungsträgern Gutgebrachten Beträge.
4. Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Landesunruhen, Krieg oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl BAPATO CC als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung kann nach Antritt der Reise durch BAPATO CC konkludent durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann BAPATO CC für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
5. Bei zu geringer Teilnahme an voll organisierten Touren (von unter 5 Reisenden) kann diese Reise ebenfalls abgesagt werden.
6. Abänderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben und nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen.
7. Gilt nur bei Flugleistungsvermittlungen: Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist BAPATO CC verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
X.  
Versicherungen
1. BAPATO CC empfiehlt dringend den Abschluss eines Reise-Versicherungs-Pakets. Diese Art Versicherungspaket bietet neben einer Reiserücktrittskosten-Versicherung gegen die in Ziffer VIII; IX und XII geregelte Rücktrittsentschädigung, eine Reise-Krankenversicherung, eine Soforthilfe-Versicherung sowie eine Reisegepäckversicherung.
2. Eine Reisegepäckversicherung empfiehlt sich außerdem auch im Hinblick die unter Ziffer dieser Reisebedingungen vereinbarten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen von BAPATO CC. Näheres entnehmen Sie bitte dem Versicherungsangebot, welches Sie zusammen mit Ihrer Bestätigung erhalten.
XI.  
Praktikumsvermittlung
Dieser Punkt findet nur Anwendungen auf Leistungen und Pflichten bei einer Praktikumsvermittlung!
Alle in diesem Zusammenhang gebuchten Reise- bzw. Unterkunftsleistungen sind durch die vorstehenden Punkte erklärt.
1. Möchte ein Interessent ein Praktikum vermittelt haben, muss dieser zunächst die Seite -3- des Bewerbungsbogens vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt, sowie einen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben (Bewerbung) in englischer Sprache eingesandt haben. Mit Auftragsbestätigung durch BAPATO CC wird eine Anzahlungsgebühr fällig. Erst nach Zahlungseingang wird BAPATO CC vermittelnd tätig.
2. Die Gebühren für die Vermittlung und Betreuung von Praktikumsplätzen sind gestaffelt je nach Praktikumslänge:
- A-Praktikum von   4 bis 6 Wochen
- B-Praktikum von   6 bis 12 Wochen
- C-Praktikum ab länger   als 12 Wochen
3. Die aktuellen Vermittlungsgebühren sind auf den Anmeldungsformularen der jeweiligen Praktika zu finden. Ebenso ist dort auch die Höhe der aktuellen Anzahlungsgebühr zu finden. Die Anzahlung wird nach erfolgreicher Vermittlung mit der Gesamtgebühr verrechnet. Bei einer späteren Ablehnung bzw. Nichtantritt des vermittelten Praktikums aus persönlichen Gründen des Praktikanten, wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung vom Vermittler einbehalten. Kann BAPATO CC keinen der beschriebenen Praktikumsplätze vermitteln oder lehnt eine Firma ab, wird die Anzahlung vollständig zurückgezahlt.
4. Die Vermittlung und Kontaktpflege erfolgt ausschließlich über BAPATO CC bzw. den Partner African Feeling CC. Bei eigenständiger Kontaktaufnahme mit der vom Vermittler benannten Firma zur selbstständigen Praktikumsorganisation, wird die gesamte Vermittlungsgebühr sofort fällig. BAPATO CC erbringt in diesem Falle keine weiteren Leistungen und haftet nicht für die selbstgetroffenen Absprachen zwischen dem Praktikanten und der Firma. Sind die gemachten Angaben zur eigenen Person bzw. Bildungsweg nicht wahrheitsgemäß und lehnt das vermittelte Unternehmen den Praktikanten aus diesen Gründen ab, wird die Vermittlungsgebühr trotzdem fällig.
5. Die Leistungen von BAPATO CC und African Feeling CC im Zusammenhang mit der Praktikumsvermittlung sind:
- Beratung in Deutschland und Kapstadt durch unser Büro (auch telefonisch)
- Absprachen mit Firma vor Ort und Praktikumsplatzvermittlung
- Vermittlung von Unterkunft und Auto, sofern gewünscht
- Airporttransfer in Kapstadt bei Ankunft und Abreise
- Buchung von Reisen, Unterkünften, Sport, Safaris zu bapato - Vorteilspreisen
Alle anderen Leistungen, wie Flug, Verpflegung, Arbeitsmaterial und Kleidung, Visumskosten, Mietwagen, Unterkunft etc. sind vom Praktikanten selbst zu tragen.
6. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich der Praktikant selbst um eine ausreichende Unfall- bzw. Krankenversicherungen kümmern muss. Das Deutsche Arbeitsrecht findet in Südafrika keine Anwendung. Auf die Arbeits- und Pausenzeiten, sowie Urlaubtage haben weder BAPATO CC, noch die African Feeling CC einen Einfluss. Dies wird aber im Zusammenhang mit der Vermittlung vorab geklärt.
XII.  
Haftungsumfang
1. Der Vermittler BAPATO - Deutschland gibt Ihnen keine Garantien oder Zusicherungen ab hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Reiseveranstaltern bzw. Leistungsträgern gemachte Aussagen.
2. Die BAPATO - Deutschland beschränkt seine Haftung im Zusammenhang mit der beschriebenen Vermittlungstätigkeit für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den Eineinhalbfachen vermittelten Leistung.
3. Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind an die Reiseleiter, örtliche Vertreter und Partner von BAPATO CC im Reisegebiet zu richten, die in den Reiseunterlagen bezeichnet sind.
XIII.  
Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen
1. BAPATO - Deutschland übernimmt keine Haftung für die Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab. Ebenso wenig übernimmt BAPATO - Deutschland, die ausschließlich als Vermittler tätig ist, eine Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen.
2. Da BAPATO - Deutschland legendlich Vermittler fremder Leistungen, haftet BAPATO - Deutschland nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Qualität und Quantität der Leistungserbringung selbst.
3. BAPATO CC haftet nicht für Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, deren Erbringung nach dem Inhalt des RVV nicht geschuldet sind (Fremdleistungen). Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Reiseziel wie unter Ziffer XI. Satz 2. beschrieben.
XIV.  
Verlust und Beschädigung von Reisegepäck
1. Für das Reisegepäck übernimmt BAPATO CC gegenüber dem Reisenden keinerlei Haftung. Bei Reisegepäck sind Erklärungen über Verlust oder Beschädigungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dieses ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet (bei Flugbeförderung international als Lost Report bezeichnet). Ohne eine solche rechtzeitige Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes, da internationale Abkommen und gesetzliche Bestimmungen, zum Beispiel für Flug- und Seegepäck, Ausschlussfristen enthalten.
2. Eine Reisegepäckversicherung wird empfohlen.
XV.  
Einreise-, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
1. Der Reisende ist grundsätzlich selbst verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente.
2. Bitte informieren Sie sich vor Abreise über die gültigen Einreise-, Pass- und Zollvorschriften Ihres Zielgebietes. Die entsprechenden Botschaften geben Ihnen gerne Auskunft. Achten Sie auch auf Impfvorschriften in Ihrem Zielgebiet. Einzelheiten finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes der Bundesregierung.
3. Achten Sie auf einen ausreichenden Versicherungsschutz im Falle einer Krankheit während Ihrer Reise. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekrankenversicherung.
XVI.  
Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung
Ansprüche aufgrund mangelhafter Erbringung vertraglich geschuldeter Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber BAPATO CC geltend zu machen. Der Reisende und BAPATO CC vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden - auch solchen aus Verletzung vorvertraglicher oder nebenvertraglicher Pflichten - eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
XVII.  
Gerichtsstände
Der Gerichtstand ist Ort der deutschen Reisevermittlung in Potsdam. Der Reisende kann BAPATO - Deutschland an dessen Vertretung in Potsdam verklagen, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der BAPATO CC in Kapstadt maßgebend.
XVIII.  
Gültigkeit der Leistungsbeschreibungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
XIX.  
Sonstiges
1. Die Webseiten beinhalten Hyperlinks zu anderen Webseiten, die von anderen Betreibern stammen. BAPATO CC hat keinen Einfluss auf den Inhalt und die Gestaltung der gelinkten Seiten und übernimmt somit auch keine Verantwortung für diese Webseiten.
2. Während der Tour, Aktivitäten oder ähnlichen von BAPATO CC organisierten Events gemachten Fotos, Filme oder Tonaufnahmen dürfen durch BAPATO CC für deren Werbe- u. Promotion-Mittel genutzt werden. Die Marken- u. Lizenzrechte hält in diesem Falle BAPATO CC allein.
Stand, Cape Town - June - 2011
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